Anzeigepflicht für Hundehaltung
Jede Hundehaltung ist innerhalb eines Monats beim Bürgermeisteramt Altheim (Alb) anzuzeigen. Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind.
Formulare zur An- und Abmeldung einer Hundehaltung sind im Bürgerbüro oder über das Internet www.altheim-alb.de erhältlich.
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