21.11.2024

Anzeigepflicht für Hundehaltung

Anzeigepflicht für Hundehaltung

Jede Hundehaltung ist innerhalb eines Monats beim Bürgermeisteramt Altheim (Alb) anzuzeigen. Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind.

Formulare zur An- und Abmeldung einer Hundehaltung sind im Bürgerbüro oder über das Internet www.altheim-alb.de erhältlich.   

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)