Informationen zur Grundsteuerreform
Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Dieses Gesetz bildet nun die Grundlage für die Reform der Grundsteuer. Für die Ermittlung und Berechnung auf der Grundlage der Grundsteuerreform, benötigt jeder Steuerpflichtige für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022.
Weitere, ausführliche Informationen zur geplanten Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 erhalten Sie hier:
Ein Erklärvideo zur geplanten Grundsteuerreform ist über die Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg über folgenden Link abrufbar:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
Die Bodenrichtwerte für unsere Gemeinde zum Stichtag 01.01.2022 ist nun durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Ehingen (Donau) ermittelt worden und kann unter www.gutachterausschuss-bw.de oder www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.
Zudem können die PDF-Dateien hier oder auf der Homepage des Gutachterauschusses unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Altheim eingesehen werden.
Eine Zeichenerklärung der Bodenrichtwertkarte finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten steht der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau)
Lindenstraße 22-24,
89584 Ehingen (Donau)
unter Tel.: 07391 / 503-134,
Fax: 07391 / 504-4134,
oder Email: gutachterausschuss@ehingen.de
oder direkt auf der Homepage unter https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dazu auch die neuste Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen v. 05.10.2022.
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