07.11.2024

Nützliche Informationen - Winterdienst, Frostschutz für Wasserzähler und Gebäude

Nützliche Informationen zum Winterdienst und zum Frostschutz für Wasserzähler und Gebäude

In der jetzigen Jahreszeit sollten Haus- und Grundstückseigentümer bereits an den Forstschutz der Wasserzähler und Gebäude sowie an den Winterdienst denken.

Daher einige Hinweise m.d.B. um Beachtung:

Schneeräumen

Bei Schneefall bitten wir alle Anlieger im Interesse des effektiven Räumdienstes, die Kfz-Fahrzeuge, soweit möglich, nicht auf der Straße zu parken. Für die Räumfahrzeuge ist es einfacher und effektiver „unbeparkte“ Straßen zu räumen. Hierbei kann ein viel besseres Räumergebnis erzielt werden.

Gerade im Bereich der Steigungsstrecken, z. B. „Am Kuhberg“ oder in der „Helfergasse“, aber auch im „Zähringer Weg“ ist es von Vorteil, wenn eine Straßenseite durchgängig frei bleibt.

Beim privaten Schneeräumen bitten wir zu bedenken, dass ein geräumter Zugang zum Haus und zu den Briefkästen eine Erleichterung für alle Zusteller (Paketdienste, Zeitungs- und Briefträger(innen)) ist.

Der kommunale Winterdienst in unserer Gemeinde wird durch unsere Bauhofmitarbeiter sowie durch beauftragte Unternehmen an den Ortsstraßen durchgeführt. Einige Straßen werden nicht durch den Winterdienst unserer Gemeinde, sondern durch die Straßenmeisterei Langenau durchgeführt: „Lange Straße / Kirchstraße (L1165)“, „Bismarckstraße / Im Bantel (K7309)“, „Ortsdurchfahrt Söglingen und Zähringen“.

Die Durchfahrten „Märkleshöfe“, „Dangelhof“ und „Birkenhöfe“ werden durch den Winterdienst des Verwaltungsverband Langenau durchgeführt.

Wir bitten an dieser Stelle auch im Namen der Kollegen der Winterdienste in diesen Bereichen um Beachtung der o.g. Punkte.

Freihalten von Hydranten- und Wasserleitungshausanschlussschächten

Von Seiten der Gemeindeverwaltung möchten wir alle Anlieger bitten die Hydrantenschächte im Bereich Ihres Grundstückes, soweit möglich, von Schnee und Eis freizuhalten. Sollte es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, können die ersten Minuten ausschlaggebend für den Erfolg der Brandbekämpfung sein. Hiervon können unter Umständen Menschenleben abhängen!

Weiter befinden sich in diesen Schächten die Absperrvorrichtungen für die privaten Wasserleitungshausanschlüsse. Diese müssen bei einem Wasserrohrbruch zugänglich sein.

Frostschutzmaßnahmen für die Wasserzähler

Für alle gefährdeten Wasserzähler wird empfohlen in der jetzigen Jahreszeit bereits geeignete Schutzmaßnahmen vor Kälte und Eis zu ergreifen. Sollte ein Zähler wegen Frost kaputt gehen, muss dieser vom Hauseigentümer ersetzt werden. Hinweis: Wasserzähler dürfen nur ausgebaut werden, wenn die Gewähr besteht, dass kein Wasser entnommen werden kann. Ein Ausbau muss vorab mit der Gemeinde genehmigt bzw. abgeklärt sein.

Frostschutzmaßnahmen für unbewohnte Gebäude und Trinkwasserhygiene

Eigentümern von unbewohnten und leerstehenden Gebäuden wird in der jetzigen Jahreszeit empfohlen, wenn möglich, die Gebäude vom Wassernetz zu trennen. Durch diese Vorsichtsmaßnahme können teure Folgeschäden vermieden werden, u.a. Rohrbruch durch Frost. Grundsätzlich bitten wir Eigentümer von leerstehenden und ungenutzten Gebäuden betreffend dem Wasseranschluss sich mit der Gemeinde abzustimmen, ob das Gebäude zeitweise vom Wasserleitungsnetz getrennt werden muss, um Gefahren für die Trinkwasserhygiene durch „stehendes Wasser“ auszuschließen.

 

 

Rathaus Altheim (Alb)