Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt sind, müssen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der neu ausgestellte Führerschein besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren, nach den Vorgaben der sog. dritten EU-Führerscheinlinie. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss erneut ein neuer Führerschein beantragt werden.
Bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss, ist abhängig von dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers sowie von dem Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden
sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine) müssen wie folgt umgetauscht werden:
Geburtsjahrgang
Führerscheininhabers: Umtausch bis:
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenformat) müssen wie folgt umgetauscht werden:
Ausstellungsjahr Umtausch bis:
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19.Januar 2033
Für den Umtausch in einen neuen Scheckkartenführerschein benötigen Sie i. d. Regel folgende Unterlagen:
- Antrag „Umtausch Führerschein in EU-Kartenführerschein“
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- gültiger Personalauseis oder Reisepass
- aktuellen Führerschein
- ca. 25.-€ Gebühr für den Umtausch
Der Antrag kann direkt, unter der Rubrik Formulare und Merkblätter, auf der Homepage der Führerscheinstelle des Landratsamt Alb-Donau-Kreis heruntergeladen und ausgedruckt werden:
www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/fuehrerscheine
Ebenso ist der Antrag im Rathaus, BürgerBüro erhältlich. Gerne kann die Antragstellung des Umtauschs persönlich, unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.: 9601-0), im BürgerBüro erledigt werden.
Weitere Informationen zum Führerschein erhalten Sie direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis unter:
Führerscheinstelle, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon (07 31) 1 85-14 46
Fuehrerscheinstelle.ulm@alb-donau-kreis.de