24.10.2024

Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Die Bundeswehr versendet Informationsmaterial an alle gemeldeten Personen, welche im Jahr 2026 volljährig werden. Davon betroffen sind aktuell die Geburtsjahrgänge 2008.

Für diesen Zweck übermittelt die Meldebehörde nach § 36 Abs. 1 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz folgende Daten an die Bundeswehr:

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

Die Daten werden nicht übermittelt, sofern die Betroffenen der Datenübermittlung ausdrückliche widersprechen (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

Der Widerspruch bzw. die Eintragung der Übermittlungssperre kann bis zum 31.12.2024 abgegeben bzw. beantragt werden.

Der Antrag ist auf unserer Homepage www.altheim-alb.de unter der Rubrik Gemeinde; Dokumente/Formulare; „Antrag Übermittlungssperre“ oder in Papierform im Rathaus erhältlich.

 

 

Rathaus Altheim (Alb)