07.05.2024

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren, standesamtlichen Nachrichten und Beantragung einer Übermittlungssperre

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt

Im Mitteilungsblatt wurden bisher alle Jubilare, welche der Veröffentlichung nicht widersprochen haben, unter der Rubrik „Glückwünsche“ veröffentlicht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen wir die Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare einstellen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen allen Jubilaren alles Gute, Wohlergehen und vor allem Gesundheit.

Die Gemeinde beantragt anlässlich der Altersjubilare zum 90., 100., 105., sowie jeder darauffolgende Geburtstag weiterhin eine Jubiläumsurkunde beim Staatsministerium des Ministerpräsidenten.  

Zudem beantragt die Gemeinde zum jeweiligen Ehejubiläum beim Staatsministerium des Ministerpräsidenten eine Jubiläumsurkunde.

 

Weiterhin kann die Beantragung einer Übermittlungssperre u.a. für die Jubiläumsurkunden, Parteisperre, Adressbuch etc. beantrag werden.

Das Formular zur Beantragung einer Übermittlungssperre (Pressesperre, Urkundensperre) ist über unsere Homepage oder im Bürgerbüro erhältlich.

Die beantragte Übermittlungssperre gilt solange, bis diese widerrufen wird. Das Formular dazu ist ebenso auf unerer Homepage abrufbar.

 

Veröffentlichung von Standesamtsnachrichten

Die Veröffentlichung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen werden im Mitteilungsblatt nur veröffentlicht, sofern eine schriftliche Mitteilung der Betroffenen bzw. der Angehörigen vorliegt. Eine Email dazu an info@altheim-alb.de ist dazu ausreichend.

Ihre Gemeindeverwaltung
 

 

 

 

 

 

 

 

Rathaus Altheim (Alb)