Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem neuen Bundesmeldegesetz genießen die persönlichen Daten unserer Mitbürger einen gewissen Schutz. Zu diesen persönlichen Daten gehören auch die Geburtstage und goldene Hochzeiten, welche wir im Mitteilungsblatt veröffentlichen. Wir werden deshalb nur denjenigen Geburtstagskindern über 70 Jahren und auch den Jubilaren zur goldenen Hochzeit gratulieren können, die damit einverstanden sind.
Der Einfachheit unterstellen wir, dass alle, die einer Veröffentlichung nicht widersprechen, dazu ihre Zustimmung geben. Wer es aber nicht wünscht, dass sein Geburtstag oder seine goldene Hochzeit bekannt gegeben wird, möge dies bitte dem Bürgermeisteramt mitteilen. Wir werden dann diesem Wunsch Rechnung tragen.
Die Mitteilung für Geburtstage genügt, wenn sie einmalig gemacht wird. Sie gilt auch für alle kommenden Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung