Ausweispapiere noch gültig?
Bei der Urlaubsplanung ist es wichtig, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten und ggf. vor Reisebeginn neue Dokumente zu beantragen. Die Bearbeitungszeit von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) beträgt ca. 3 - 9 Wochen. Eine Verlängerung ungültiger Ausweisdokumente ist nicht möglich.
Kinder benötigen für einen Auslandsaufenthalt ebenfalls ein eigenes Ausweisdokument.
Zudem sollten Reisende sich vorab über geltende Einreisebestimmungen im Reiseland informieren, u.a. welche Ausweisdokumente zur Einreise in das jeweilige Land benötigt wird sowie über aktuelle Reisewarnungen. Diese sind direktbeim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar.
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung von Ausweisdokumenten benötigt:
Personalausweis:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Gebühr in Höhe von 22,80 €, bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig
- Gebühr in Höhe von 37,- €, ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig
- Geburts-/Heiratsurkunde
Reisepass:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Gebühr in Höhe von 37,50 €, bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig
- Gebühr in Höhe von 70,- €, ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig
- Geburts-/Heiratsurkunde
Kinderreisepass:
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig (sofern das Kind auf dem biometrischen Lichtbild noch erkennbar ist).
Für Kinder kann, ebenso wie für Erwachsene, dieselben Ausweisdokumente „Personalausweis und/oder Reisepass“ beantragt werden. Die Ausweispflicht besteht in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr. Allerdings kann es vorher bereits nötig sein, ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (u.a. bei einer Auslandsreise, etc.). Weitere Informationen betreffend den Bestimmungen für Ausweisdokumente sind beim Bundesministerium des Inneren www.bmi.bund.de in der Rubrik: Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweis-Pässe abrufbar.
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller/-in (auch Kinder) persönlich erscheinen und ggf. noch weitere Unterlagen wie z. Bsp.: Einbürgerungsurkunde, Nachweis über das alleinige Sorgerecht, etc. vorgelegt werden.
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