20.06.2024

Beseitigung von Abwasser aus Schwimmbecken

Eine Poolbefüllung ist in unserer Gemeinde über eine Gartenwasserleitung („Grauwasserzähler“) nicht zulässig, da diese wieder über die Kanalisation entsorgt werden muss!

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 82/2022 des Landratsamt Alb-Donau-Kreis:

Mit den steigenden Temperaturen halten sich die Menschen wieder mehr im Freien auf. Besonders an sehr warmen Tagen erfreuen sich private Schwimmbecken („Swimming Pools“) großer Beliebtheit. Bevor der Pool benutzt werden kann, muss er gereinigt und mit frischem Wasser befüllt werden. Doch wohin mit dem Wasser aus dem Vorjahr? 

Für das Versickern oder Einleiten von Poolwasser in ein Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde benötigt. Für den Alb-Donau-Kreis ist hier der Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis zuständig.

Die Versickerung oder Einleitung von gechlortem Wasser kann zu einer Schädigung von Mikroorganismen im Boden oder Gewässer führen. Ebenso beeinträchtigen Chlor und dessen Abbauprodukte die Gewässergüte. Die Wasserbehörde kann daher eine wasserrechtliche Erlaubnis – wenn überhaupt – nur erteilen, wenn kein Chlor im Wasser mehr vorhanden ist und auch sonst auf weitere Chemikalien oder Zusatzstoffe verzichtet wurde. Dies ist durch eine Wasseranalyse nachzuweisen.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis empfiehlt den Kommunen, einer Befreiung von der Abwassergebühr nur dann zuzustimmen, wenn eine Mehrfertigung der wasserrechtlichen Erlaubnis oder ein nachvollziehbares Entsorgungskonzept vorliegt, bei welchem das Abwasser nicht die Umwelt belastet. Da eine wasserrechtliche Erlaubnis gebührenpflichtig ist und zudem weitere Kosten für eine Wasseranalyse zu veranschlagen sind, kommt eine Befreiung von den Abwassergebühren aufgrund der Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer für eine Poolbesitzerin oder einen Poolbesitzer in der Regel nicht in Frage.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis empfiehlt daher allen Poolbesitzerinnen und -besitzern, das Poolabwasser bei Trockenwetter gedrosselt der öffentlichen Kanalisation (Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanalisation) zuzuführen. Dies ist in den meisten Fällen die umweltverträglichste und kostengünstigste Lösung. Eine gesonderte Genehmigung der Wasserbehörde ist dafür nicht notwendig, die Kosten sind über die Abwassergebühr der jeweiligen Kommune abgegolten.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Rathaus Altheim (Alb)