Informationen zum Wasserverbrauch – zugestellte Gebührenbescheide Wasser-/Abwasser
In den letzten Tagen wurde jedem Grundstückseigentümer der Gebührenbescheid für Wasser-/Abwasser 2024 zugestellt. Darin ist die Abrechnung des Wasserverbrauchs für das Jahr 2024 sowie die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2025 enthalten.
Oft wird erst mit dieser Abrechnung ein unverhältnismäßig hoher Wasserverbrauch bemerkt. Die Gründe für einen solch hohen Wasserverbrauch können ganz unterschiedlich sein.
Hierzu einige Hinweise, um mögliche Ursachen zu nennen und zu erläutern:
- Rohrbrüche werden oft nicht oder erst viel zu spät bemerkt. Bitte prüfen Sie deshalb während des Jahres in regelmäßigen Abständen durch Ablesen der Wasseruhr, den Wasserverbrauch.
- Druckspüler, Spülkästen, Sicherheitsventile und Überdruckventile können undicht sein und zu einer laufenden Wasserentnahme führen. Bitte prüfen Sie diese ebenfalls in regelmäßigen Abständen.
- Ein Luftposter in der Installation kann ebenso zu unregelmäßigen Zählerbewegungen führen. Hierzu ist sicherzustellen, dass nach der Wasseruhr ein funktionstüchtiger Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) eingebaut ist. Ein KFR-Ventil sollte regelmäßig gewartet werden und nach DIN 1988 in jeder Hausleitung installiert sein. Jedes Gebäude, das an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, muss mit einer Rückflussverhinderung gesichert sein. Die Rückflussverhinderung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ist ein mechanisches Bauteil, meist in der Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler integriert. Dieses Bauteil dient dem Schutz des öffentlichen Trinkwasserversorungsnetzes gegen Wasserrückfluss, Rückdruck oder Rücksaugen aus der Hausinstallation.
- Außenleitungen sollten in den Wintermonaten abgestellt und entsprechend geschützt werden.
- In seltenen Fällen kann sein, dass die Wasseruhr tatsächlich keinen Verbrauch misst. Der Grund dafür kann u.a. durch Verschmutzungen von abgelösten Fremdkörpern in der Wasserleitung sein. Dies kann ebenso durch regelmäßiges Ablesen der Wasseruhr festgestellt werden.
Bei einer dieser Unregelmäßigkeiten bitte umgehend eine Rückmeldung an den Bauhof unter 01 63 / 84 83 82 5 oder 01 63 / 84 84 82 6.
Ihre Gemeindeverwaltung